AGB

§ 1 Geltung

Man­trai­ler Koeln bie­tet Work­shops, Trai­nings­grup­pen und Fort­bil­dun­gen mit und ohne Hund an. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle, von Man­trai­ler Koeln ange­bo­te­nen Veranstaltungen.

§ 2 Teilnahmegebühren

Bei ver­bind­li­cher Anmel­dung sind die Teil­nah­me­ge­büh­ren fäl­lig. Sie wer­den, für Semi­na­re und Trai­nings­grup­pen im Raum Köln, im Nor­mal­fall am Trai­nings­tag ent­rich­tet. Soll­te der Teil­neh­mer, aus wel­chen Grün­den auch immer, nicht am Trai­ning teil­neh­men kön­nen, ist die Gebühr trotz­dem zu ent­rich­ten. Bei recht­zei­ti­ger Absa­ge (min­des­tens 1 Woche vor­her), wird, sofern der Platz ander­wei­tig ver­ge­ben wer­den kann, auf die Erhe­bung der Gebühr ver­zich­tet. Dies gilt nicht für mehr­tä­gi­ge Semi­na­re, hier ist der vol­le Preis zu entrichten.

Für Semi­na­re, wel­che Man­trai­ler Koeln außer­halb des Raums Köln ver­an­stal­tet, ist eine Anzah­lung in Höhe von 50% der Semi­nar­ge­bühr zu leis­ten. Die­se muss bis 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn bei Man­trai­ler Koeln ein­ge­gan­gen sein. Ansons­ten ist die Semi­nar­ge­bühr in vol­ler Höhe fäl­lig. Bei recht­zei­ti­ger Absa­ge (spä­tes­tens 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn) wird, sofern der freie Platz ander­wei­tig ver­ge­ben wer­den kann, auf die Erhe­bung der Semi­nar­ge­bühr ver­zich­tet. Dies gilt nicht für mehr­tä­gi­ge Semi­na­re, hier ist der vol­le Preis zu entrichten.

Quit­tun­gen für Trai­nings­grup­pen, Semi­na­re und Work­shops wer­den nur an den Ver­an­stal­tungs­ta­gen erstellt. Eine nach­träg­li­che Erstel­lung ist nicht möglich.

Bei Buchung über Inter­net gilt gemäß Fern­ab­satz­ge­setz ein Wider­rufs­recht von 14 Tagen. Hier­bei wird expli­zit auf die Para­gra­phen § 357 Abs. 1 und 3 und ihre Rechts­fol­gen hin­ge­wie­sen. In der Wider­rufs­frist erbrach­te Leis­tun­gen von Man­trai­ler Koeln sind voll­um­fäng­lich zu zah­len. Dies gilt sowohl für Semi­nar­bu­chun­gen als auch für den Abschluss von Ver­trä­gen zur Aus­bil­dung zum Trainer.

§ 2a Teil­nah­me­ge­büh­ren für fremd­or­ga­ni­sier­te Seminare

Bis spä­tes­tens 4 Wochen vor dem Semi­nar sind 50% der Teil­neh­mer­ge­bühr aller Teil­neh­mer an Man­trai­ler Koeln zu zah­len. Geht bis zu die­sem Zeit­punkt die Gebühr nicht bei Man­trai­ler Koeln ein, ist sofort der Gesamt­be­trag an Man­trai­ler Koeln fäl­lig. Die­ser wird mit min­des­tens 6 Teil­neh­mern berech­net. Soll­te die gemel­de­te Teil­neh­mer­zahl höher sein, errech­net sich der Betrag daran.

§ 2b Aus­bil­dung mit einem fest­ge­leg­ten Ziel

Bei Ver­ein­ba­rung einer Aus­bil­dung mit einem fest­ge­leg­ten Ziel, d. h. Aus­bil­dung bis zum fest­ge­leg­ten Ziel ohne Fest­le­gung eines Zeit­raums, zum Fest­preis: bricht der Kun­de die Aus­bil­dung vor Errei­chen des ver­ein­bar­ten Ziels ab ist der ver­ein­bar­te Preis, unab­hän­gig von den Grün­den für den Abbruch, in vol­ler Höhe zu ent­rich­ten. Die Rest­zah­lung hat sofort nach dem Abbruch zu erfol­gen. Bei Zah­lungs­ver­zug kann Man­trai­ler Koeln den offe­nen Bei­trag mit 5% über dem Basis­zins­satz verzinsen.

§ 2c

Bei der Trai­ner­aus­bil­dung durch Man­trai­ler Koeln ist die Gebühr hier­für, gemäß der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung, in vol­ler Höhe zu ent­rich­ten sobald Man­trai­ler Koeln die ers­te Leis­tung erbracht hat. Ein Abbre­chen der Aus­bil­dung befreit nicht von der Zah­lung der Gebühren.

§ 2d

Bei Absa­ge eines Semi­nars durch höhe­re Gewalt, zum Bei­spiel eine Pan­de­mie, oder auf­grund behörd­li­cher Anord­nun­gen ist Man­trai­ler Koeln berech­tigt einen Ersatz­ter­min anzu­bie­ten. Ein Recht auf Absa­ge sei­tens der Teil­neh­mer oder des Ver­an­stal­ters besteht nicht. Die Fest­le­gung des Ersatz­ter­mins erfolgt in Abspra­che mit den Teil­neh­mern, bzw. dem Veranstalter/Organisator der Veranstaltung.

§3 Teil­neh­mer

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Per­so­nen, wel­che min­des­tens 18 Jah­re alt sind. Bei Min­der­jäh­ri­gen, muss ein Erzie­hungs­be­rech­tig­ter anwe­send sein, oder es muss eine schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung vorliegen.

§ 4 Sorgfaltspflicht

Die Teil­neh­mer haben wäh­rend der Ver­an­stal­tung für die tier­schutz­recht­lich kor­rek­te Unter­brin­gung ihres Hun­des zu sor­gen. Wei­ter­hin hat der Hal­ter dafür zu sor­gen, dass das Tier ord­nungs­ge­mäß, den aktu­el­len Vor­schrif­ten ent­spre­chend geimpft ist. Der Nach­weis hier­über kann jeder Zeit durch die Trai­ner über­prüft wer­den. Aus die­sem Grund ist gene­rell der Impf­aus­weis mit­zu­füh­ren. Wei­ter­hin ist dafür Sor­ge zu tra­gen, dass der Hund haft­pflicht­ver­si­chert ist. Man­trai­ler Koeln über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den, wel­che die Hun­de der Teil­neh­mer evtl. verursachen.

§ 5 Unfall

Im Fall eines Unfalls ist die Trai­nings­lei­tung unver­züg­lich hier­über zu infor­mie­ren. Hier­bei sind genau­er Ort, Zeit und Unfall­her­gang zu nen­nen. Eine Haf­tung ent­steht jedoch dar­aus für Man­trai­ler Koeln nicht.

§ 6 Behörd­li­che Anordnungen

Bei vor­lie­gen­den behörd­li­chen Anord­nun­gen sind die­se durch die Teil­neh­mer ein­zu­hal­ten. Man­trai­ler Koeln haf­tet nicht für Ver­stö­ße der Teil­neh­mer gegen behörd­li­che Anord­nun­gen. Wei­ter­hin behält sich Man­trai­ler Koeln das Recht vor für Schä­den, wel­che Man­trai­ler Koeln durch Miss­ach­tung behörd­li­cher Regeln und Anord­nun­gen durch ein­zel­ne Teil­neh­mer ent­ste­hen, die­se Teil­neh­mer in Regress zu neh­men. Dies gilt auch für even­tu­el­le Schadenersatzansprüche.

§ 6a

Auf­grund der aktu­el­len Pan­de­mie mit Coro­na sind im Nor­mal­fall beson­de­re Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten. Da die­se von Regi­on zu Regi­on unter­schied­lich sind, ist jeder Teil­neh­mer vor­ab ver­pflich­tet sich über die jeweils am Semi­nar­ort gül­ti­gen Hygie­ne­vor­schrif­ten zu infor­mie­ren und die­se ein­zu­hal­ten. Man­trai­ler Koeln hat ein aktu­el­les Hygie­ne­kon­zept, wel­ches auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den kann. Man­trai­ler Koeln ver­pflich­tet sich, im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten, alles zu tun um die Teil­neh­mer der Semi­na­re vor einer Anste­ckung mit Coro­na zu schützen.

§ 7 Haftung

Haf­tungs­an­sprü­che von Teil­neh­mern gegen­über Man­trai­ler Koeln wer­den aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass es sich um grob fahr­läs­si­ges, oder vor­sätz­li­ches Han­deln von Man­trai­ler Koeln han­delt, wel­ches zum Scha­den führt.

§ 8 Datenschutz

Die gemach­ten Anga­ben der Teil­neh­mer wer­den aus­schließ­lich intern von Man­trai­ler Koeln ver­wen­det. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist ausgeschlossen.

Alle ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Man­trai­ler Koeln und ande­ren Per­so­nen unter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht und dür­fen nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den!
Dies gilt sowohl für schrift­lich, als auch münd­lich getrof­fe­ne Verträge.

§ 9 Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand

Sofern nicht anders ver­ein­bart ist der Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand der Fir­men­sitz von Man­trai­ler Koeln.

§ 10 Sonstiges

Neben­ab­re­den und Son­der­ver­ein­ba­run­gen bedür­fen gene­rell der Schrift­form und sind ansons­ten unwirk­sam. Soll­ten ein­zel­ne Punk­te aus recht­li­chen Grün­den unwirk­sam sein, tritt an des­sen Stel­le die gesetz­li­che Rege­lung. Die ande­ren Punk­te der AGBs blei­ben dadurch unberührt.

§ 11 Haftungsausschluss

Sämt­li­che Inhal­te der Web­sei­te sind Eigen­tum von Man­trai­ler Koeln. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für Fotos. Sofern es sich bei Bil­dern um sol­che han­delt, an wel­chen noch Rech­te Drit­ter bestehen, ist dies in Form eines Copy­right­ver­merks zu sehen.

Mit Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung von Man­trai­ler Koeln erklärt sich der Teil­neh­mer ein­ver­stan­den, dass evtl. Fotos von ihm in der Gale­rie ver­wen­det wer­den. Möch­te der Teil­neh­mer dies nicht, bit­ten wir dies zu Beginn der Ver­an­stal­tung gegen­über dem Trai­ner zu sagen.

Bei Links oder Hin­wei­sen auf ande­re Web­sei­ten, macht sich Man­trai­ler Koeln die Inhal­te die­ser Web­sei­ten nicht zu Eigen. Man­trai­ler Koeln über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für die­se Seiten.

Stand März 2021