AGB
§ 1 Geltung
Mantrailer Koeln bietet Workshops, Trainingsgruppen und Fortbildungen mit und ohne Hund an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, von Mantrailer Koeln angebotenen Veranstaltungen.
§ 2 Teilnahmegebühren
Bei verbindlicher Anmeldung sind die Teilnahmegebühren fällig. Sie werden, für Seminare und Trainingsgruppen im Raum Köln, im Normalfall am Trainingstag entrichtet. Sollte der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht am Training teilnehmen können, ist die Gebühr trotzdem zu entrichten. Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 1 Woche vorher), wird, sofern der Platz anderweitig vergeben werden kann, auf die Erhebung der Gebühr verzichtet. Dies gilt nicht für mehrtägige Seminare, hier ist der volle Preis zu entrichten.
Für Seminare, welche Mantrailer Koeln außerhalb des Raums Köln veranstaltet, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Seminargebühr zu leisten. Diese muss bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bei Mantrailer Koeln eingegangen sein. Ansonsten ist die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Bei rechtzeitiger Absage (spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn) wird, sofern der freie Platz anderweitig vergeben werden kann, auf die Erhebung der Seminargebühr verzichtet. Dies gilt nicht für mehrtägige Seminare, hier ist der volle Preis zu entrichten.
Quittungen für Trainingsgruppen, Seminare und Workshops werden nur an den Veranstaltungstagen erstellt. Eine nachträgliche Erstellung ist nicht möglich.
Bei Buchung über Internet gilt gemäß Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Hierbei wird explizit auf die Paragraphen § 357 Abs. 1 und 3 und ihre Rechtsfolgen hingewiesen. In der Widerrufsfrist erbrachte Leistungen von Mantrailer Koeln sind vollumfänglich zu zahlen. Dies gilt sowohl für Seminarbuchungen als auch für den Abschluss von Verträgen zur Ausbildung zum Trainer.
§ 2a Teilnahmegebühren für fremdorganisierte Seminare
Bis spätestens 4 Wochen vor dem Seminar sind 50% der Teilnehmergebühr aller Teilnehmer an Mantrailer Koeln zu zahlen. Geht bis zu diesem Zeitpunkt die Gebühr nicht bei Mantrailer Koeln ein, ist sofort der Gesamtbetrag an Mantrailer Koeln fällig. Dieser wird mit mindestens 6 Teilnehmern berechnet. Sollte die gemeldete Teilnehmerzahl höher sein, errechnet sich der Betrag daran.
§ 2b Ausbildung mit einem festgelegten Ziel
Bei Vereinbarung einer Ausbildung mit einem festgelegten Ziel, d. h. Ausbildung bis zum festgelegten Ziel ohne Festlegung eines Zeitraums, zum Festpreis: bricht der Kunde die Ausbildung vor Erreichen des vereinbarten Ziels ab ist der vereinbarte Preis, unabhängig von den Gründen für den Abbruch, in voller Höhe zu entrichten. Die Restzahlung hat sofort nach dem Abbruch zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann Mantrailer Koeln den offenen Beitrag mit 5% über dem Basiszinssatz verzinsen.
§ 2c
Bei der Trainerausbildung durch Mantrailer Koeln ist die Gebühr hierfür, gemäß der vertraglichen Vereinbarung, in voller Höhe zu entrichten sobald Mantrailer Koeln die erste Leistung erbracht hat. Ein Abbrechen der Ausbildung befreit nicht von der Zahlung der Gebühren.
§ 2d
Bei Absage eines Seminars durch höhere Gewalt, zum Beispiel eine Pandemie, oder aufgrund behördlicher Anordnungen ist Mantrailer Koeln berechtigt einen Ersatztermin anzubieten. Ein Recht auf Absage seitens der Teilnehmer oder des Veranstalters besteht nicht. Die Festlegung des Ersatztermins erfolgt in Absprache mit den Teilnehmern, bzw. dem Veranstalter/Organisator der Veranstaltung.
§3 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche mindestens 18 Jahre alt sind. Bei Minderjährigen, muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, oder es muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.
§ 4 Sorgfaltspflicht
Die Teilnehmer haben während der Veranstaltung für die tierschutzrechtlich korrekte Unterbringung ihres Hundes zu sorgen. Weiterhin hat der Halter dafür zu sorgen, dass das Tier ordnungsgemäß, den aktuellen Vorschriften entsprechend geimpft ist. Der Nachweis hierüber kann jeder Zeit durch die Trainer überprüft werden. Aus diesem Grund ist generell der Impfausweis mitzuführen. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Mantrailer Koeln übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche die Hunde der Teilnehmer evtl. verursachen.
§ 5 Unfall
Im Fall eines Unfalls ist die Trainingsleitung unverzüglich hierüber zu informieren. Hierbei sind genauer Ort, Zeit und Unfallhergang zu nennen. Eine Haftung entsteht jedoch daraus für Mantrailer Koeln nicht.
§ 6 Behördliche Anordnungen
Bei vorliegenden behördlichen Anordnungen sind diese durch die Teilnehmer einzuhalten. Mantrailer Koeln haftet nicht für Verstöße der Teilnehmer gegen behördliche Anordnungen. Weiterhin behält sich Mantrailer Koeln das Recht vor für Schäden, welche Mantrailer Koeln durch Missachtung behördlicher Regeln und Anordnungen durch einzelne Teilnehmer entstehen, diese Teilnehmer in Regress zu nehmen. Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche.
§ 6a
Aufgrund der aktuellen Pandemie mit Corona sind im Normalfall besondere Hygieneregeln einzuhalten. Da diese von Region zu Region unterschiedlich sind, ist jeder Teilnehmer vorab verpflichtet sich über die jeweils am Seminarort gültigen Hygienevorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Mantrailer Koeln hat ein aktuelles Hygienekonzept, welches auf Anfrage vorgelegt werden kann. Mantrailer Koeln verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, alles zu tun um die Teilnehmer der Seminare vor einer Ansteckung mit Corona zu schützen.
§ 7 Haftung
Haftungsansprüche von Teilnehmern gegenüber Mantrailer Koeln werden ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um grob fahrlässiges, oder vorsätzliches Handeln von Mantrailer Koeln handelt, welches zum Schaden führt.
§ 8 Datenschutz
Die gemachten Angaben der Teilnehmer werden ausschließlich intern von Mantrailer Koeln verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mantrailer Koeln und anderen Personen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden!
Dies gilt sowohl für schriftlich, als auch mündlich getroffene Verträge.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern nicht anders vereinbart ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz von Mantrailer Koeln.
§ 10 Sonstiges
Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen generell der Schriftform und sind ansonsten unwirksam. Sollten einzelne Punkte aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, tritt an dessen Stelle die gesetzliche Regelung. Die anderen Punkte der AGBs bleiben dadurch unberührt.
§ 11 Haftungsausschluss
Sämtliche Inhalte der Webseite sind Eigentum von Mantrailer Koeln. Dies gilt insbesondere auch für Fotos. Sofern es sich bei Bildern um solche handelt, an welchen noch Rechte Dritter bestehen, ist dies in Form eines Copyrightvermerks zu sehen.
Mit Teilnahme an einer Veranstaltung von Mantrailer Koeln erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass evtl. Fotos von ihm in der Galerie verwendet werden. Möchte der Teilnehmer dies nicht, bitten wir dies zu Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Trainer zu sagen.
Bei Links oder Hinweisen auf andere Webseiten, macht sich Mantrailer Koeln die Inhalte dieser Webseiten nicht zu Eigen. Mantrailer Koeln übernimmt keinerlei Haftung für diese Seiten.
Stand März 2021